Im März 2024 nahm das Europäische Parlament den European Media Freedom Act (EMFA; Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und den Artificial Intelligence Act (AI Act; KI-Verordnung) an. Die ebenfalls im März angenommene Anti-SLAPP-Richtlinie (SLAPP als Abkürzung von „strategic lawsuit against public participation“, d.h. strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung) wurde schon vom Europäischen Rat angenommen und in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

European Media Freedom Act (EMFA)

Am 13.03.2024 nahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit in erster Lesung den European Media Freedom Act (EMFA; Europäisches Medienfreiheitsgesetz) an. Mit der bereits im Januar beschlossenen Annahme durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union unter der Bedingung der Zustimmung des Parlaments ist damit der EMFA final beschlossen. In der Plenarabstimmung wurde der EMFA mit 464 zu 92 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Damit erhält die Europäische Union neue Regeln zum Schutz der Freiheit, des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien – in Form einer in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung, die 20 Tage nach noch ausstehender Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten wird. Der angenommene Verordnungstext ist nun auf den Seiten des Europäischen Parlaments in allen Sprachfassungen verfügbar:

Eine Inhaltsübersicht des EMFA ist hier abrufbar:


 

Der EMFA soll grundsätzlich 15 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar werden. Einzelne Regelungen werden bereits früher anwendbar: Sechs Monate nach Inkrafttreten des EMFA sollen Mitgliedstaaten das Recht von Mediennutzern auf eine Vielfalt von Medieninhalten achten und zu einem günstigen Medienumfeld beitragen, indem sie die relevanten Rahmenbedingungen gewährleisten. Neun Monate nach Inkrafttreten werden zum einen Regelungen zur redaktionellen Unabhängigkeit anwendbar, wonach Mitgliedstaaten sich nicht in redaktionelle Einzelentscheidungen einmischen dürfen, und Medien gleichzeitig Maßnahmen zur Wahrung ihrer redaktionellen Unabhängigkeit ergreifen müssen. Zum anderen wird das Europäische Gremium für Mediendienste etabliert. 14 Monate nach Inkrafttreten werden weitere Anforderungen an die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden anwendbar. Für die Verpflichtung von Medienanbietern, wonach diese ihre Benutzeroberflächen so gestalten sollen, dass Nutzer diese nach ihren Vorlieben einstellen können, soll eine 20-monatige Übergangsfrist gelten.

Auch wenn die Verordnung unmittelbar gilt, werden Mitgliedstaaten zeitnah ihr nationales Recht im Lichte des EMFA reflektieren und entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.

Unter dem Titel „Der EMFA ist da – Beginn eines neuen Zeitalters der EU-Medienregulierung?“ lud das EMR am 22.01.2024 Experten aus politischer und regulatorischer Perspektive sowie aus der Praxis ein, die Bedeutung des EMFA für die nationale Medienordnung zu diskutieren und einen ersten Ausblick in die Zukunft zu wagen. Eine Aufzeichnung und einen Tagungsbericht finden Sie hier.

Zudem hat das EMR für das Europäische Parlament eine hier abrufbare Hintergrundanalyse und Policy Recommendations zum EMFA verfasst.

Artificial Intelligence Act

Am 13.3.2024 stimmte das Europäische Parlament mit 523 zu 46 Stimmen bei 49 Enthaltungen für den Artificial Intelligence Act (AI Act; KI-Verordnung).

Der angenommene Verordnungstext ist nun auf den Seiten des Europäischen Parlaments in allen Sprachfassungen verfügbar:

Eine Inhaltsübersicht des AI Acts ist hier abrufbar:


 

Der AI Act wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Der AI Act soll grundsätzlich 24 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar werden. Einzelne Regelungen werden bereits früher anwendbar: Sechs Monate nach Inkrafttreten des AI Acts werden bestimmte Praktiken im KI-Bereich verboten, darunter manipulative KI. Verhaltenskodizes zur Erleichterung der Umsetzung der Verordnung müssen spätestens neun Monate nach Inkrafttreten vom neu geschaffenen Amt für künstliche Intelligenz vorgelegt werden. Zwölf Monate nach Inkrafttreten des AI Acts werden Regeln für allgemeine Anwendungen von KI einschließlich Governance anwendbar. Schließlich müssen 36 Monate nach Inkrafttreten Verpflichtungen für Hochrisikosysteme erfüllt werden.

Anti-SLAPP-Richtlinie

Am 27.2.2024 beschloss das Europäische Parlament eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (SLAPP als Abkürzung von „strategic lawsuit against public participation“, d.h. strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung). Schon am 19.3.2024 verabschiedete auch der Europäische Rat die SLAPP-Richtlinie, sodass diese 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Der angenommene Richtlinientext ist nun auf den Seiten des Europäischen Rats in allen Sprachfassungen verfügbar:

Eine Inhaltsübersicht ist hier abrufbar:


 

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